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Gummikappe 80 schwarz | 100 x 10 x 10 cm
Bordsteinkappe 80 schwarz
Die elastische Gummikappe ist ein praktischer Schutzüberzug für 8 cm breite Betonrandsteine. Mit dieser Sicherheitsabdeckung können bestehende Randsteine schnell und einfach gegen Aufprall abgesichert werden. Auf Parkplätzen und öffentlichen Wegen schont die Bordsteinkappekappe Reifen und Felgen von Fahrzeugen und Fahrrädern. Blitzschnelle und einfache Montage durch verkleben. Die schwarze Gummiabdeckung (Bordsteinkappe) für 8 cm breite Randsteine ermöglicht eine schnelle und einfache Aufwertung bestehender Beton-Einfassungen. Sie verdeckt unschöne Kanten und sorgt gleichzeitig für eine ansprechende, sichere und weiche Oberfläche. Zusätzlich bieten wir die Gummi-Randsteinabdeckungen in einigen Farbvarianten an, um Ihre individuellen Anforderungen zu erfüllen. In unserem Shop finden Sie darüber hinaus ein beeindruckendes Sortiment an Gestaltungselemente aus Gummigranulat in über 200 Formaten. Egal ob für kleine oder große Projekte, wir haben die passende Lösung für Sie!Produktmaße (LxBxH): 1000 x 100 x 100 mm
Geeignet: für 8 cm breite Betonrandsteine
Farbe: schwarz
Gewicht: ca. 4 kg/Stück
Installation: auf 8 cm breite Randsteine verkleben
Hergestellt: in Deutschland
Produktsicherheit: SRP-Products, Dr.-Gottfried-Cremer-Allee 20, 50226 Frechen, www.srp-shop.com
Mindestabnahme: 10 Stück (Dieser Artikel wird auf Bestellung "NEU" hergestellt!)
PDF Download: Datenblatt 80 mm Randsteinabdeckung
PDF Download: Montage 80 mm Randsteinabdeckung

Pos. | Menge: | Bezeichnung: | Einzelpreis Euro | Gesamtpreis Euro |
001 | qm | Gummikappe 80 schwarz 01-10010103 aus coloriertem Gummigranulat für 8 cm breite Betonrandsteine Maße: 1000 x 100 x 100 mm Gewicht: ca. 4 kg/Stück liefern und fachgerecht nach Herstellervorschrift einbauen. Liefernachweis: SRP-Products www.srp-shop.com eMail: srp@email.de oder gleichwertig. Produkt: Hersteller: Wird hier vom Bieter keine Angabe gemacht, so gilt das oben vorgeschlagene Erzeugnis als angeboten und vereinbart. Bei vom Liefernachweis abweichenden Produkten ist vom Bieter die Gleichwertigkeit in den Materialeigenschaften, den Maßen, in Oberflächenstruktur und im Erscheinungsbild bei Angebots- abgabe nachzuweisen. |
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr, technische Änderungen behalten wir uns vor. Der Ausschreibungstext unterliegt keinem Änderungsdienst.
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